Rechtliche Grundlagen

Die Entwicklung von Bildungsstandards geht zurück auf einen Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 24.10.1997 (Konstanzer Beschluss) mit grundsätzlichen Überlegungen zu Leistungsvergleichen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Hintergrund war,

  • die Gleichwertigkeit der schulischen Ausbildung,
  • die Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse sowie
  • die Durchlässigkeit des Bildungssystems innerhalb Deutschlands

über die Entwicklung von Maßnahmen zur Sicherung der Qualität schulischer Bildung zu gewährleisten.

In der Folge dieses Beschlusses werden in Deutschland als Teil einer Gesamtstrategie der Kultusministerkonferenz zum Bildungsmonitoring neben der Teilnahme an internationalen Vergleichsstudien (PISA, TIMSS, IGLU) auch nationale Vergleichsstudien („Ländervergleiche“, jetzt „Bildungstrends“) durchgeführt. Für Letztere wurden bundesweit gültige nationale Bildungsstandards entwickelt, die sich enger an den curricularen Rahmenbedingungen Deutschlands orientieren als internationale Vergleichsstudien.

Da an den nationalen Bildungstrends als Bildungsmonitoring des Schulsystems von Ländern immer nur eine Stichprobe von Schulen teilnimmt, sind jährlich stattfindende Vergleichsarbeiten (VERA) in Jahrgangsstufe 3 und 8 zur Qualitätssicherung auf Ebene der Schulen bundesweit eingeführt worden. An den VERA-Tests nehmen grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler der beiden Jahrgangsstufen an allgemeinbildenden Schulen teil.

Die Durchführung der VERA-Tests in den Jahrgangsstufen 3 und 8 erfolgt mit dem Ziel

  • der Implementation der Bildungsstandards in den Schulen,
  • der Entwicklung eines datengestützten, an Kompetenzen ausgerichteten Unterrichts
  • und der Möglichkeit, ein Jahr vor dem Abschluss der Primarstufe bzw. der Sekundarstufe I die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler zu überprüfen, um für das darauffolgende Schuljahr gezielte unterrichtliche Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung jeder einzelnen Schülerin bzw. jedes einzelnen Schülers zu entwickeln (s. die Konzeption der Kultusministerkonferenz zur Nutzung der Bildungsstandards für die Unterrichtsentwicklung).

Eine Sonderstellung nimmt hier der VERA-Test in der Jahrgangsstufe 6 ein. Er ist ein Projekt der Länder Thüringen und Schleswig-Holstein und dient der Feststellung des Lernstandes am Ende der Orientierungsstufe. Es gibt für diesen Test keine bundesweit geltenden Bildungsstandards. Der Test orientiert sich aber an den Bildungsstandards der Primarstufe und der Sekundarstufe I und versteht sich als diagnostische Brücke zwischen den beiden VERA-Tests in der Jahrgangstufe 3 und 8.

Das Verfahren der Vergleichsarbeiten wird regelmäßig weiterentwickelt, s. Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Vergleichsarbeiten (VERA).

Schleswig-Holstein hat die Entwicklung der Bildungsstandards, Kompetenzstufenmodelle und Vergleichsarbeiten von Beginn an mitgestaltet und setzt diese gegenwärtig in dem VERA-Erlass vom 2022-05-28, den Fachanforderungen der allgemein bildenden Schulen und den Zentralen Abschlüssen (ZAB) für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch um.