33. Wer erhält die Ergebnisse?

Die Ergebnisse von VERA erhält die Schule. Eine Veröffentlichung von VERA-Ergebnissen einzelner Schulen ist nicht vorgesehen, da dies mit der Kernfunktion des Instruments – der Datengrundlage für die Unterrichts- und Schulentwicklung – nicht zu vereinbaren wäre (vgl. Frage 1).

Die Ergebnisse sollten auch mit den Schüler/-innen, die am Verfahren teilgenommen haben, besprochen und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten rückgemeldet werden.

VERA funktioniert als Verfahren der Selbstevaluation nur dann, wenn den Schulen ermöglicht wird, sich ohne öffentlichen Druck mit dem Abschneiden ihrer Schüler/-innen bzw. ihrer Lerngruppe auseinanderzusetzen.

In die Auswertung der VERA-Ergebnisse sind die zuständigen Schulgremien, die sich mit der Entwicklung von Unterrichtsqualität befassen, einzubeziehen.

Die Rückmeldung zu den VERA-Ergebnissen und die Beratung hierzu erfolgt adressatenbezogen. Es sind unterschiedliche Berichtsformen möglich, je nachdem, ob die teilnehmende Schülerin bzw. der teilnehmende Schüler, betroffene Erziehungsberechtigte, ggf. die Elternvertretung, die beteiligte Lehrkraft, die Schulleitung und ggf. die Bildungsadministration die Adressaten der jeweiligen Ergebnisrückmeldung sind.

Die Schulaufsicht soll die Schulen bei ihren Unterrichts- und Schulentwicklungsprozessen im Umgang mit den VERA-Ergebnissen unterstützen und beraten. Zu diesem Zweck sollen die VERA-Ergebnisse auch Gegenstand von Schulentwicklungsgesprächen zwischen Schulaufsicht und Schulen sein (s. VERA-Erlass).

Zuletzt aktualisiert am 16.08.2023 von Annette Grütter.

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