33. Wer erhält die Ergebnisse?
Die VERA-Ergebnisse erhält die Schule. Eine Veröffentlichung von VERA-Ergebnissen einzelner Schulen ist nicht vorgesehen, da dies mit der Kernfunktion des Instruments – der Datengrundlage für die Unterrichts- und Schulentwicklung – nicht zu vereinbaren wäre (vgl. Frage 1). VERA funktioniert als Verfahren der Selbstevaluation nur dann, wenn den Schulen ermöglicht wird, sich ohne öffentlichen Druck mit dem Abschneiden ihrer Schüler/-innen bzw. ihrer Lerngruppe auseinanderzusetzen.
Die Ergebnisse sollten auch mit den Schüler/-innen, die am Verfahren teilgenommen haben, besprochen und den Eltern rückgemeldet werden.
In die Auswertung der VERA-Ergebnisse sind die zuständigen Schulgremien, die sich mit der Entwicklung von Unterrichtsqualität befassen, einzubeziehen.
Die Rückmeldung zu den VERA-Ergebnissen und die Beratung hierzu erfolgt adressatenbezogen. Es sind unterschiedliche Berichtsformen möglich (vgl. Frage 34).
Die Schulaufsicht soll die Schulen bei ihren Unterrichts- und Schulentwicklungsprozessen im Umgang mit den VERA-Ergebnissen unterstützen und beraten. Zu diesem Zweck sollen die VERA-Ergebnisse auch Gegenstand von Schulentwicklungsgesprächen zwischen Schulaufsicht und Schulen sein (s. VERA-Erlass).
Zuletzt aktualisiert am 26.07.2024 von Annette Grütter.