3. Ist VERA verpflichtend?

Die Vergleichsarbeiten werden in Schleswig-Holstein in der 3. und 6. Jahrgangsstufe in Deutsch und Mathematik, in der 8. Jahrgangsstufe in Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch/Französisch) verpflichtend durchgeführt.

Von der Teilnahmepflicht ausgenommen sind Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Schüler/-innen, die die deutsche Sprache noch nicht ausreichend beherrschen (vgl. Frage 4 und 5). Staatlich anerkannte Schulen in freier Trägerschaft (Ersatzschulen) können auf freiwilliger Basis teilnehmen.

Englisch wird im 6. Jahrgang als freiwilliges Verfahren angeboten.

Für die Lehrkräfte ist bindend, VERA den Testanweisungen entsprechend durchzuführen und die Ergebnisse in einem geschützten Internetportal einzugeben.

Zuletzt aktualisiert am 16.08.2023 von Annette Grütter.

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