6. Werden bei VERA Teilleistungsstörungen wie Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) berücksichtigt?
In der Lernstandserhebung VERA wird eine förmlich festgestellte Teilleistungsstörung (z. B. Lese-Rechtschreib-Schwäche) nicht berücksichtigt.
Die Lernstandserhebung soll abbilden, ob und in welchem Ausmaß bestimmte Kompetenzen von Schüler/-innen tatsächlich erreicht werden. Die Ergebnisse bieten den Lehrkräften diagnostische Informationen für Maßnahmen zur gezielten individuellen Förderung der Schüler/-innen und zur Unterrichtsgestaltung. VERA wird daher nicht benotet. Schüler/-innen, bei denen eine Teilleistungsstörung förmlich festgestellt wurde, nehmen folgerichtig teil, ohne dass Ausgleichsmaßnahmen wirksam werden. Sie erhalten wie alle anderen eine individuelle Rückmeldung zu ihrem Testergebnis.
Zuletzt aktualisiert am 18.08.2023 von Annette Grütter.