4. Nehmen Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an VERA teil?
Grundsätzlich ist eine freiwillige Teilnahme möglich. Sie wird vom für Bildung zuständigen Ministerium den Schulen zur Orientierung empfohlen. Förderschulen entscheiden in eigener Zuständigkeit, bei welchen Schüler/-innen oder bei welchen Klassen, in welcher Form und in welchem Umfang eine Teilnahme pädagogisch sinnvoll ist.
Schüler/-innen mit Behinderungen, die allgemein bildende Schulen besuchen (inklusiv beschult werden), nehmen in der Regel an VERA teil. Die Schule und das Ministerium für Bildung des Landes Schleswig-Holstein legen die notwendigen Modifikationen im Einzelfall und in eigener Verantwortung fest, dabei bleiben die inhaltlichen Anforderungen grundsätzlich erhalten. Die Aufgaben werden ggf. in Zusammenarbeit mit Sonderpädagog/-innen vor Ort spezifisch auf die jeweilige Behinderung des einzelnen Schülers / der einzelnen Schülerin angepasst. Die Ergebnisse der Schüler/-innen mit SPF werden nicht in den Vergleich der Klasse mit anderen Klassen oder Schulen einbezogen und fließen nicht in den Landeswert ein.
Für Schüler/-innen mit Blindheit und Sehbehinderung werden die Aufgaben, soweit möglich, in Blindenschrift übersetzt oder angepasst. Die Materialien werden über das Landesförderzentrum Sehen bereitgestellt.
Zuletzt aktualisiert am 18.08.2023 von Annette Grütter.